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Kindertageseinrichtung - 45 Stunden-Betreuung

Hinweise zu diesem Service

Einen 45-Stunden-Betreuungsplatz können Sie nur aus bestimmten Gründen beantragen. Diese können z.B. sein:

  • Berufstätigkeit
  • arbeitssuchend für eine Vollzeitstelle
  • Pflegebedürftigkeit in der Familie
  • Wohl des Kindes mit laufender Hilfeleistung des allgemeinen und sozialen Dienstes des Jugendamtes oder Nachweis einer Beratungsstelle
  • sonstige Gründe, können im Formular angegeben werden

Wenn Sie eine 45-Stunden-Betreuung wegen Berufstätigkeit beantragen möchten, benötigen wir eine Arbeitszeitbescheinigung. Diese können Sie im unteren Abschnitt herunter laden und anschließend ausfüllen und durch Ihren Arbeitgeber bestätigen lassen.

Sobald Ihnen die ausgefüllte Arbeitszeitbescheinigung vorliegt, können Sie den Service hier über den Antragsassistenten starten und digital einreichen.

Dateien zu diesem Formular

Hinweis

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