Straßensondernutzungs-erlaubnis
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.
Speziellere Erlaubnisse sind im Bereich der Sondernutzung von Straßen notwendig. Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchten, stellt dies eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Eine Sondernutzung liegt beispielsweise vor, wenn Sie Werbeplakate anbringen, Gehwegüberfahrten herstellen oder einen Parkplatz für Ihren Umzug absperren möchten.
Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
- Außengastronomie
- Gehwegüberfahrten Änderung
- Gehwegüberfahrten Herstellung
- Gehwegüberfahrten Zustimmung
- Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte
- Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis
- Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
- Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft
- Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis bei Baumaßnahmen
- Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
- Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
Hinweis
Mit Klick auf den Button werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.