Headerbild des Serviceportals

Wohnungsgeberbestätigung

Meldepflichtigen Personen werden zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt, um den Umzug zu melden. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person eine vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

Zum Vorgang