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Zweitwohnungssteuer

Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet Soest eine Zweitwohnung oder mehrere Wohnungen innehat. Wer im Stadtgebiet Inhaber einer Zweitwohnung wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies bei der Stadt Soest, Abt. Finanzen, Bereich Steuern, innerhalb eines Monats anzuzeigen.

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