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Jagdschein

Das Jagen in Deutschland ist nur mit einem gültigen Jagdschein erlaubt. Jagdscheinbewerberinnen und -bewerber, die das erste Mal einen Jagdschein beantragen, müssen vorher die Jägerprüfung bestanden haben. Zuständig für die ordnungsgemäße Jagdausübung im Kreis Soest ist die Untere Jagdbehörde des Kreises. Hier geht es direkt zu der Internetseite des Kreises Soest.

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