Serviceübersicht
Hier finden Sie die Antragsunterlagen zum Förderprogramm Lastenräder.
Hier haben Sie die Möglichkeit NRW-weit ein Gewerbe anzumelden. (Service des Landes NRW)
Hier haben Sie die Möglichkeit NRW-weit ein Gewerbe abzumelden. (Service des Landes NRW)
Hier haben Sie Möglichkeit NRW-weit ein bestehendes Gewerbe umzumelden. (Service des Landes NRW)
Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.
Eine Sondernutzung liegt beispielsweise vor, wenn Sie Werbeplakate anbringen, Gehwegüberfahrten herstellen oder einen Parkplatz für Ihren Umzug absperren möchten. (Service des Landes NRW)
Speziellere Erlaubnisse sind im Bereich des Gaststättengewerbes notwendig. Hier können Sie die notwendigen Erlaubnisse beantragen. (Service des Landes NRW).
Sie möchten gewerbsmäßig z.B. Gebäude bewachen oder Geldtransporte durchführen? Hier können Sie die Erlaubnis beantragen. (Service des Landes NRW)
Sie möchten gewerbsmäßig z.B. Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln? Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. (Service des Landes NRW)
Sie sind Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in und möchten ein Gewerbe betreiben? (Swervice des Landes NRW)
Alle Information rund um das Themengebiet Wirtschaft in NRW
Wenn Sie als selbstständige*r Versicherungsberater*in oder Versicherungsvermittler*in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. (Service des Landes NRW)
Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
Wenn Sie sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Minijobber oder Auszubildende beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebsnummer. (Service der Bundesanstalt für Arbeit)
Hier können Sie online eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Erforderlich: neuer Personalausweis mit eID-Funktion, Kartenlesegerät und AusweisApp (Service des Bundesamts für Justiz)
Bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, einer Selbstständigkeit bzw. Freiberuflichkeit, einer land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit, der Beteiligung an oder Gründung von einer Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder eines Vereins, besteht die steuerliche Pflicht, dem zuständigen Finanzamt innerhalb von vier Wochen nach Gründung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln. (Service des Finanzamtes)
- Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.